Keine langen Wartezeiten für die Terminvergabe!
Wir bieten § 57a Termine innerhalb einer Woche an.
Die Pickerl-Überprüfung im Bezirk Gänserndorf
Ein voll funktionsfähiges Fahrzeug ist die Voraussetzung für Ihre Sicherheit im Straßenverkehr.
Die Gesetzgebung geht darauf ein, indem sie Überprüfungen zu regelmäßigen Terminen vorschreibt. Bei Neuwagen nach drei und fünf Jahren, danach ist jährlich eine Kontrolle nach § 57a fällig.
§ 57a Überprüfung bei Staringer KFZ-Technik
Für die Pickerl-Überprüfung sind wir hervorragend ausgestattet. Wir übernehmen Ihr Fahrzeug und führen sämtliche Kontrollen rasch und effizient durch. Unser Ziel ist es, Ihnen Ihr Auto so schnell wie möglich wieder verfügbar zu machen. Ergeben sich keine schweren Schäden, können Sie schon bald wieder weiterfahren. Bei leichten Schäden beraten wir Sie zum weiteren Vorgehen, schwere Schäden müssen sofort repariert werden.
Reparaturen im Zuge der Pickerl-Kontrolle § 57a
Wird im Zuge der § 57a Überprüfung ein Bedarf für Reparaturen deutlich, so führen wir diese so rasch wie möglich für Sie durch. In der KFZ-Werkstatt im Bezirk Gänserndorf verfügen wir über ausgezeichnete Ausstattung. Wir reparieren sämtliche Teile Ihres Fahrzeugs, wechseln KFZ-Füssigkeiten und führen nötige Servicearbeiten durch. Sollten größere Reparaturen nötig sein, so informieren wir Sie im Voraus über Dauer und Kosten.
Kommen Sie zu uns, um die Pickerl-Überprüfung durchführen zu lassen.